Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und spicl coaching & consulting gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.4 Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von spicl coaching & consulting ausdrücklich schriftlich anerkannt oder festgehalten.

1.5 Im Folgenden verwendete männliche Formen und Begriffe beziehen sich auf alle Geschlechter gleichermaßen und werden ausschließlich im Sinne einer einfacheren Lesbarkeit verwendet.

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

2.1 Art und Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. spicl coaching & consulting führt den Auftrag nach den im (mündlichen oder schriftlichen) Angebot festgelegten Kriterien durch.

2.2 spicl coaching & consulting ist berechtigt, die obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch spicl coaching & consulting selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen Dritten und dem Auftraggeber.

2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses, keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich spicl coaching & consulting zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch spicl coaching & consulting anbietet.

2.4 Für Beauftragungen von Personalberaterdienstleistungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Partnerfirma aristid Personalberatung GmbH & Co KG. Diese können direkt unter diesem Link eingesehen und heruntergeladen werden.

3. Vertragsabschluss

3.1 Der Vertrag zwischen spicl coaching & consulting und dem Auftraggeber kommt entweder schriftlich durch Unterzeichnung des spicl coaching & consulting Angebotes/der Auftragsbestätigung oder durch mündliche Auftragserteilung und entsprechende Annahme durch spicl coaching & consulting zustande. Die Annahme erfolgt dadurch, dass spicl coaching & consulting mit Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen beginnt.

4. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

4.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

4.2 Der Auftraggeber wird spicl coaching & consulting auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – maßgeblich informieren.

4.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass spicl coaching & consulting auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

5. Sicherung der Unabhängigkeit

5.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegensetigen Loyalität.

5.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter von spicl coaching & consulting zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung

6. Berichterstattung / Berichtspflicht

6.1 spicl coaching & consulting verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

6.2 Einen etwaig vereinbarten Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

6.3 spicl coaching & consulting ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. spicl coaching & consulting ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

7. Schutz des geistigen Eigentums

7.1 Die Urheberrechte an den von spicl coaching & consulting und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei spicl coaching & consulting.Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von spicl coaching & consulting zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von spicl coaching & consulting – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

7.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt spicl coaching & consulting zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

8. Gewährleistung

8.1 spicl coaching & consulting ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

8.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

9. Haftung / Schadenersatz

9.1 spicl coaching & consulting haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von spicl coaching & consulting beigezogene Dritte zurückgehen.

9.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

9.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von spicl coaching & consulting zurückzuführen ist.

9.4 Sofern spicl coaching & consulting das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt spicl coaching & consulting diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

10. Geheimhaltung / Datenschutz

10.1 spicl coaching & consulting verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die spicl coaching & consulting über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

10.2 Weiters verpflichtet sich spicl coaching & consulting, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

10.3 spicl coaching & consulting ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

10.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

10.5 spicl coaching & consulting ist berechtigt, anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet spicl coaching & consulting Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

11. Honorar

11.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält spicl coaching & consulting ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und spicl coaching & consulting. spicl coaching & consulting ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch spicl coaching & consulting prompt zur Zahlung fällig. Individuelle Vereinbarungen sind direkt auf der gelegten Rechnung vermerkt.

11.2 spicl coaching & consulting wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

11.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. gegen Rechnungslegung durch spicl coaching & consulting vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

11.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch spicl coaching & consulting, so behält spicl coaching & consulting den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen, zu leisten.

11.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist spicl coaching & consulting von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

11.6 Im Verzugsfall werden dem Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. verrechnet. Zudem behält sich spicl coaching & consulting im Verzugsfall das Recht vor, allfällig gewährte Nachlässe nach zu verrechnen.

12. Elektronische Rechnungslegung

12.1 spicl coaching & consulting ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch spicl coaching & consulting ausdrücklich einverstanden.

13. Dauer eines Vertrages

13.1 Ein Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.

13.2 Ein Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

  • wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
  • wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät,
  • und wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren von spicl coaching & consulting weder Vorauszahlungen leistet, noch vor Leistung von spicl coaching & consulting eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

14.2 Änderungen des Vertrages und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

14.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von spicl coaching & consulting. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort von spicl coaching & consulting zuständig.

14.4 Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschaftsmediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

14.5 Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für einen beigezogenen Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

Gerne stellen wir Ihnen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch als Download (pdf) zur Verfügung.

Für Beauftragungen von Dienstleistungen im Rahmen einer Personalberatung gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Partnerfirma aristid Personalberatung GmbH & Co KG. Diese können unter www.aristid.at/agbs/ eingesehen und heruntergeladen werden.

 

Stand und letzte Änderung 03/2022