Arbeiten und Natur genießen im Gesundheitssystem der Schweiz

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für med. Fach- und Pflegepersonal

In Zusammenarbeit mit unserem langjährigen Schweizer Partner begleiten wir diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen, diplomierte Pflegefachkräfte sowie medizinisches Fachpersonal anderer Bereiche (z.B. MTA, BMA, MTRA, RTA, Radiologietechnolog:innen, Hebammen, Ergotherapeut:innen u.a. ) bei der Planung und Realisierung ihres nächsten Karriereschrittes. Wir vermitteln dabei Fachpersonal mit und ohne Führungserfahrung und ermöglichen Ihnen den Zugang zu einem der attraktivsten Stellenmärkte in Europa. Unsere Kolleginnen und Kollegen arbeiten dabei mit den führenden Rehakliniken, Kantons- Universitäts- und Privatspitälern in der deutschsprachigen Schweiz zusammen.

 

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung

Nach ausführlicher Rücksprache mit Ihnen, präsentieren wir dort Ihr Profil, vereinbaren Schnuppertage und coachen Sie bei Bedarf auch für die Bewerbungsgespräche. Dabei unterstützen wir Sie aber auch mit wertvollem Hintergrundwissen zum Leben in der Schweiz, angefangen von der Planung bis hin zur Umsetzung. Wir sind darüber hinaus Ihr wertvoller Kontakt bei steuerlichen Fragen und bieten individuelle Beratung in Versicherungspunkten. Später stehen wir Ihnen mit Tipps bei der Wohnungssuche zur Seite und sind, wenn gewünscht, auch Ihr Ansprechpartner in den ersten Wochen der Eingewöhnung nach Ihrem Umzug in die Schweiz.

 

Fragen und Antworten zu Ihrer Bewerbung

Unsere aktuellen Ausschreibungen finden Sie jeweils auf unserer Partnerseite aristid Personalberatung oder gleich hier unten in der ersten Box. Links zur aktuellen DGKP Ausschreibung und direkten DGKP Bewerbungsmöglichkeit finden Sie am Ende dieser Seite! Unter dem Bereich Steuern haben wir neben zusätzlichen Informationen auch einen Lohnrechner Schweiz zur Verfügung gestellt. Gerne können Sie alle Punkte gesammelt und übersichtlich auch als Informationsbroschüre im pdf Format per E-Mail, SMS oder WhatsApp (siehe letzte Box) anfordern!

 

Unsere aktuellen Ausschreibungen im Schweizer Gesundheitswesen

Die Verfügbarkeiten einer Position in punkto Region, Standort und Fachabteilung verändern sich laufend. Daher werden diese immer bewerbungsaktuell mit unseren Schweizer KollegInnen abgeklärt. Wenn Sie sich für eine Position in der Schweiz interessieren und uns Ihre Bewerbung bzw. Ihr Interesse dafür übermitteln, können wir hier in Österreich Ihre ersten Fragen umfassend beantworten. Im Anschluss kontaktieren Sie unsere Schweizer KollegInnen für Details. Zunächst per E-Mail, um ein telefonisches Erstgespräch oder ein Videotelefonat zu vereinbaren. Beim Gespräch werden Ihre Vorstellungen in Bezug auf Fachgebiet, Region, Startzeitpunkt etc. mit Ihnen abgeklärt und wir präsentieren dazu unsere Möglichkeiten. Dann können auch schon passende Stellen und die weitere Vorgehensweise konkret mit Ihnen besprochen werden. Sollten Ablauf und Möglichkeiten nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, können Sie Ihre Bewerbung natürlich auch jederzeit wieder zurückziehen. Es entstehen Ihnen auch in diesem Falle keinerlei Kosten.

Aktuell finden Sie zu unseren Personalsuchen in den Bereichen medizinisches Fach- und Pflegepersonal folgende Ausschreibungen:

Selbstverständlich können Sie uns über unsere jeweilige Ausschreibung auch direkt via Bewerbungstool Ihre Bewerbungen online übermitteln.

Die Schweiz erwartet Sie

Die Schweiz ist ein lebenswertes Land mit besonders guter Infrastruktur, einem hohen Maß an Sicherheit und einer schönen, vielseitigen Landschaft. Das Land bietet Berge, Seen, Alpen, interessante Städte mit Charme und viel Kultur. Die zentrale Lage in Europa steht für gute Vernetzung und internationales Flair.

Öffentliche Verkehrsmittel funktionieren sehr zuverlässig und sind gut ausgebaut. Die Wirtschaft, die Politik, das Sozial- und Gesundheitssystem sind fortschrittlich und stabil. Hohe Einkommen, geringe Steuern und eine starke Kaufkraft machen die Schweiz zu einem der attraktivsten und lebenswertesten Länder weltweit.

Zusätzlich Informationen finden Sie unter anderem auf https://de.wikipedia.org/wiki/Schweiz

Vorteile im Schweizer Gesundheitssystem zu arbeiten

Sie finden in der Schweiz eines der besten Gesundheitssysteme weltweit vor. Ein attraktiver Lohn, sehr gute Sozialleistungen, ein sicheres Rentensystem und ein hoher Grad an Work-Life Balance unterstreichen die Wertschätzung der Berufe im Gesundheitssystem. Dies geht auch mit hoher Verantwortung und Integration der Fach- und Pflegekräfte im gesamten Behandlungsprozess einher.

Wertschätzung und hoher Standard

Ein entsprechender Personalschlüssel, hoher Pflegestandard und Eigenverantwortung werden Hand in Hand mit zahlreichen Fortbildungsmöglichkeiten und individuelle Förderung angeboten. Kollegiales Miteinander zwischen Pfleger:innen und Ärzteschaft finden Sie in all unseren Häusern. Die gute Infrastruktur und moderne Ausstattung der Gesundheitseinrichtungen sind die Grundvoraussetzung dafür.

Daraus resultiert eine maximale Behandlungsqualität durch mehr Ressourcen in der Patientenversorgung. Sie können mit geregelten Arbeitszeiten (Regelarbeitszeit 42 h pro Woche) rechnen und es besteht geringerer ökonomischer Druck als in Deutschland oder Österreich. Es erwartet Sie ein hoher Grad an Forschung und universitäre Anbindung. Ein dichtes Netz an Gesundheitseinrichtungen bietet vielfältige Stellenoptionen mit einem hohen Potential, sich fachlich und persönlich weiterzuentwickeln.

Wie läuft der Bewerbungsprozess bei uns ab

Wenn Sie Interesse haben, in der Schweiz zu arbeiten, dann sind wir Ihr Kontaktpartner für Österreich und Deutschland, um alles weitere in die Wege zu leiten. Gerne sind aber auch Personen aus anderen Ländern willkommen, um uns erste Fragen zu stellen. Diese können natürlich auch ohne vorherige Bewerbung beantwortet werden. Sobald es aber ins Detail geht, benötigen wir mehr Informationen über Ihre Person, welche Sie untenstehend finden.

 

Notwendige Unterlagen
  • Aktueller Lebenslauf (Minimum, alles andere kann optional auch später nachgereicht werden)
  • Ausbildungsdiplome bzw. -nachweise
  • Ev. Sprachnachweise Deutsch B2+ (abhängig von Muttersprache und Praxiserfahrungen in deutschsprachigen Ländern)
Weitere Schritte
  • Wir machen uns damit ein erstes Bild Ihrer Qualifikationen und Erfahrungen
  • Im Anschluss leiten wir Ihre Unterlagen direkt an unseren Schweizer Partner weiter
  • Unsere Schweizer Kollegen vereinbaren per E-Mail mit Ihnen einen Termin für ein erstes Telefongespräch oder, sofern möglich, Videotelefonat (Dauer ca. 30-40 min.).
  • Sie werden zum vereinbarten Termin kontaktiert
Fragen und Antworten
  • Hier können auch Sie Ihre konkreten Fragen stellen und Ihre Vorstellungen weitergeben
  • Unter anderem können dann auch bei Bedarf schon die Möglichkeiten in den einzelnen Häusern, Regionen und Fachbereichen im Detail angesprochen und ausgelotet werden
  • Dann können Sie immer noch die Entscheidung treffen, ob Sie mit uns weiterarbeiten wollen und wann Sie in die Schweiz kommen
Umfangreiche Unterstützung
  • Unsere Schweizer Partner unterstützen Sie in allen weiteren Belangen, wie z.B. der behördlichen SRK Anerkennung (siehe Berufsanerkennungsverfahren).
  • Wenn Sie sich dafür entscheiden, mit unserer Unterstützung in die Schweiz kommen zu wollen, bereitet unser Schweizer Partner mit Ihnen alle Unterlagen für die Bewerbung vor
  • Wir suchen in Abhängigkeit von der Region und Ihrem möglichen Startdatum nach geeigneten Positionen in Krankenhäusern, Rehazentren etc.
  • Im Anschluss werden, nach Rücksprache mit Ihnen, Vorstellungstermine und/oder Schnuppertage vereinbart
Ablauf Schnuppertage
  • Wir versuchen nach Möglichkeit mehrere Schnuppertage für Sie zu organisieren
  • Koordination des gesamten Ablaufes (Anreise, Unterkunft, Termine vor Ort) nach Rücksprache mit Ihnen
  • Unser Ziel ist es, mehrere Vorstellungstermine auf 1-2 Tage zu legen, sodass Sie möglichst nur 1x in der Schweiz nächtigen müssen
  • Falls zeitlich möglich und wenn Sie dies wollen, gibt es vor den Vorstellungsterminen ein Kennenlernen bei unserem Schweizer Partner, um Sie ein wenig auf die Vorstellungsgespräche vorzubereiten
  • Direkt nach dem Schnuppertag findet ein telefonisches Feedbackgespräch mit Ihnen statt, kurz darauf ebenfalls mit dem potenziellen Arbeitgeber
Sondierung der Angebote
  • Gibt es mehrere Angebote, unterstützen wir Sie auch gerne bei der Entscheidungsfindung
  • Wenn Sie im positiven Falle einen Arbeitsvertrag erhalten, prüft unser Schweizer Partner den Vertrag, damit ein idealer, sicherer Start in der Schweiz gewährleistet wird
  • Ebenfalls unterstützen wir Sie, um ein angemessenes, marktkonformes Gehalt zu erzielen.
  • Es besteht auch die Möglichkeit, mit Personen Kontakt aufzunehmen, die bereits in den vergangenen Jahren erfolgreich durch unseren Schweizer Partner vermittelt wurden
Zusätzliche Services inkludiert
  • Als besonderes Service erhalten Sie von unserem Schweizer Partner auch Beratung bei der Wohnungssuche (manchmal sind auch Personalwohnungen möglich),
  • in Versicherungsfragen (obligatorische Krankenversicherung u.a.),
  • bei Behördenwegen,
  • und allen anderen anfallenden Punkten

 

Von unserer Seite sind all diese Leistungen für Sie kostenlos! Sie haben lediglich mit der Gebühr für die behördliche SRK Anerkennung zu rechnen (siehe „Berufsanerkennungsverfahren“) und tragen die Reisekosten für die erste Vorstellung bei den interessierten Kliniken selbst.

Was verdient man in der Schweiz?

Schweizer Gehälter liegen etwa drei- bis viermal so hoch wie in den meisten anderen europäischen Ländern. Das Durchschnittseinkommen liegt bei etwa 80.000 CHF brutto pro Jahr, während der Medianlohn 2020 bei CHF 87.000 lag.

Mit welchem Verdienst kann ich als med. Pflegefachkraft in der Schweiz rechnen?

Es erwarten Sie z.B. als diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:in (DGKP) attraktive Gehälter von brutto ca. CHF 6.300 bis 8.100 monatlich (abhängig von Fachbereich, Qualifikation und Erfahrung) zuzüglich Zulagen für Dienste. In gewissen Fachbereichen, wie z. B. OTA, können Sie auch mit € 9.000 monatlich oder darüber rechnen. Der Verdienst ist allerdings auch stark von der Region (bzw. dem Kanton), deren Kaufkraft und der Gehaltsstruktur in den Krankenhäusern abhängig. Dementsprechend können hier erhebliche Schwankungsbreiten auftreten.

Wir können Sie aber schon vor Ihrer Vorstellung sehr gut vorbereiten, welcher Bereich Sie für Ihre Gehaltsbesprechungen bei dem potentiellen Arbeitgeber erwartet. In der Schweiz werden die Gehälter 13x jährlich ausbezahlt. Idealerweise bringen Sie erste oder auch schon längere Praxiserfahrungen mit.

Start auch gleich nach Ausbildungsabschluss möglich

Für spezielle Auftraggeber werden aber auch laufend DGKP gesucht, die kurz vor Ausbildungsabschluss stehen oder die Ausbildung erst kürzlich erfolgreich abgeschlossen haben und weniger Praxiserfahrung mitbringen. Der Gehaltsbereich liegt hier ab ca. CHF 5.300, in manchen Regionen bis zu CHF 6.000. Doch selbst, wenn man mit einem niedrigeren Anfangsgehalt einsteigt, werden die Gehälter meist recht rasch individuell angepasst! Deswegen lohnt es sich auch aus diesem Grunde, den Bewerbungsprozess gemeinsam mit unserem Schweizer Partner abzuwickeln. Wir können Ihnen unsere Erfahrungswerte mitgeben und weitere Entwicklungsmöglichkeiten mit Ihnen besprechen.

Andere medizinische Fachbereiche

Radiologietechnolog:innen / MTRA und Ergotherapeut:innen können derzeit in etwa mit einem Bereich von CHF 80.000 bis 90.000 p.a. rechnen. Das zu erwartende Einkommen von Hebammen liegt in etwa bei CHF 85.000 bis 95.000 p.a.

Unsere aktuelle Ausschreibungen dazu finden Sie jeweils gleich zu Beginn unserer Fragen & Antworten unter “aktuelle Ausschreibungen im Schweizer Gesundheitswesen”.

Weitere Fachbereiche und Berufe auf Anfrage.

Arbeitsbedingungen Gesundheitswesen Schweiz

Generell gelten in der Regel folgende Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen:

  • unbefristeter Arbeitsvertrag
  • Probezeit 3 Monate
  • Kündigungsfrist 3 Monate
  • Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigung 42 Wochenstunden
  • 5 Wochen Urlaub
  • Weiterbildungstage

Individuelle Vereinbarungen sind natürlich möglich.

Generelle Arbeitsbewilligung

Alle Interessenten aus den EU-27 und allen EFTA-Staaten können in der Schweiz arbeiten. Sie erhalten zunächst eine Aufenthaltsbewilligung mit Gültigkeitsdauer 5 Jahre. Diese wird nach Ablauf aber problemlos jeweils um weitere fünf Jahre verlängert.

Gibt es auch Möglichkeiten für Nicht EU Staatsbürger?

Für Staatsbürger, welche nicht aus EU-27/EFTA-Staaten kommen, gibt es ebenfalls die eingeschränkte Möglichkeit einer Arbeitsbewilligung. Allerdings sind hier gesonderte Ansuchen notwendig, welche einer Anforderungsprüfung unterzogen werden. Diese Ansuchen sind allerdings meist recht aufwändig und von unsicherem Ausgang, daher nehmen die meisten Krankenhäuser aktuell davon Abstand, wenn es sich um keine Führungspositionen handelt. Aktuell können wir daher nur in Ausnahmefällen Personen aus nicht aus EU-27/EFTA-Staaten vermitteln.

Aber schicken Sie uns trotzdem Ihre Bewerbung! Wir prüfen diese und melden uns umgehend mit einer Einschätzung der Möglichkeiten bei Ihnen.

Zusätzlich Informationen finden Sie unter anderem auf https://www.ch.ch/de/arbeiten-schweiz-personen-eu-efta/

Berufsanerkennungsverfahren für med. Fach- und Pflegepersonal

Neben der generellen Arbeitsbewilligung ist aber in letzter Instanz das Berufsanerkennungsverfahren das eigentlich wichtige, um in Ihrem Beruf tätig sein zu können. Das Verfahren dient der Qualitätssicherung im Schweizer Gesundheitswesen. Es wird geprüft, ob Ihre Ausbildung den Schweizer Qualitätskriterien gleichgestellt werden kann. Je nach Beruf und Kanton wird die Anerkennung zwingend vorausgesetzt für die Berufsausübungsbewilligung.

Für Angehörige des medizinischen Fach- und Pflegepersonals (z.B. dipl. Gesundheits- und Krankenpfleger:innen, Hebammen, Physio-/Ergotherapeuten mit Diplom, Radiotechnolog:innen, MTRA, MTA u.a.) ist für das Anerkennungsverfahren das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) Ihr Ansprechpartner.

Wer mit einem im Ausland erworbenen Diplom in der Schweiz einen reglementierten Gesundheitsberuf ausüben will, muss ein Berufsanerkennungsverfahren durchlaufen. In diesem werden Ihre übermittelten Aus- und Fortbildungsunterlagen nach bestimmten Kriterien geprüft und bewertet.

Unser Schweizer Partner unterstützt Sie beim Anerkennungsverfahren, die Behörde sieht aber vor, dass Sie die Bewilligung persönlich beantragen. Das Verfahren beim SRK verläuft schrittweise von der Anfrage bis zur Anerkennung.

Vorprüfung / Pre-Check
  • Auf der Webseite https://www.precheck.ch/account/login account eröffnen und anmelden
  • Pre-Check ist kostenlos
  • Kandidat:innen erhalten innerhalb 2-3 Wochen eine Antwort, ob eine Anerkennung möglich ist (“positiver Pre-Check”)
Anerkennung
  • Bei positivem Pre-check, reichen Sie Kopien der erforderlichen Unterlagen ein (dies ist teilweise online möglich, teilweise müssen aber auch Unterlagen bzw. deren Kopien auf dem Postweg versendet werden)
  • Kosten ca. CHF 800 – 1000 je nach Anerkennungsverfahren,
  • Gesamtdauer des Verfahrens ca. 8-16 Wochen, manchmal auch schneller
  • Einmal ausgestellt, ist der Anerkennungsausweis ein Berufsleben lang gültig

Es gibt aber auch Häuser, die auch schon im Vorfeld der SRK Anerkennung Dienstverträge ausstellen, wenn die Anerkennung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit positiv zu erwarten ist!

Was wird vom SRK geprüft?
  • Aktuelle Staatsbürgerschaft (EU-27 oder EFTA-Staat)
  • wurde die Ausbildung in einem EU-27 oder EFTA-Staat vor oder nach dem Beitritt des jeweiligen Staates zu EU bzw. EFTA absolviert (wird als Qualitätskriterium geprüft)
  • berufliche Erfahrungen in einem deutschsprachigen Land (z.B. Österreich oder Deutschland)
  • ist die Muttersprache nicht Deutsch, ist ein Sprachdiplom auf Minimum B2 erforderlich (Ausbildung und Erfahrung in einem deutschsprachigen Land kann Sprachdiplom ersetzen)

Reichen Sie Ihre Unterlagen auf jeden Fall sobald wie möglich zum kostenlosen Pre-Check ein, um eine erste Einschätzung Ihrer Berufsanerkennung zu erhalten.

Gerne können Sie Ihren Lebenslauf zunächst aber zur ersten Einschätzung auch an uns weiterleiten.

Bei welchen Kriterien ist eine positive Beurteilung/Anerkennung wahrscheinlich?

Das Anerkennungsverfahren verläuft nach recht bürokratischen Kriterien. Ohne Probleme können Sie mit der Anerkennung rechnen, wenn Sie

  • EU/EFTA-Staatsbürger:in sind,
  • die Ausbildung in einem EU/EFTA-Land absolviert wurde (und zwar zu einer Zeit, als dieses Land schon EU-Mitglied war) und
  • Ihre Muttersprache Deutsch ist bzw. ein Sprachdiplom auf zumindest B2 Niveau nachgewiesen werden kann (oder Sie schon mehrere Jahre in einem deutschsprachigen Land beruflich tätig sind bzw. Ihre Ausbildung dort absolviert wurde).

Trifft dies nicht in allen Punkten zu, dann wird die Entscheidung oft ein wenig intransparent. Denn dann werden Kriterien wie berufliche Erfahrungen und weitere Ausbildungen herangezogen. Vorhandene Nostrifikationen in Deutschland oder Österreich werden meist nicht berücksichtigt.

Kontakt zum SRK

Telefonische Auskünfte sind in Einzelfällen nach Antragstellung beim SRK möglich. Sie können sich dabei von unseren Schweizer Partnern unterstützen lassen. Aber Sie müssen beim SRK persönlich aktiv werden, denn nur den Antragstellern selbst wird Auskunft erteilt.

Zusätzliche Informationen finden Sie direkt beim Schweizerischen Roten Kreuz.

Sozialversicherung

In der Schweiz wird zwischen den Begriffen Sozial- und Krankenversicherung unterschieden.

Was versteht man darunter?

Die Sozialversicherung ist eine obligatorische Versicherung, für die Bewohner besteht also eine Versicherungspflicht. Dazu gehören: Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Ergänzungsleistungen sowie Erwerbsersatzordnung (EO), Arbeitslosenversicherung (ALV) und Unfallversicherung.

Wie wird diese finanziert?

Die Sozialversicherung wird durch Lohnabzüge gesteuert. Der Arbeitgeber zieht die Beiträge für die Sozialversicherung monatlich vom Lohn ab. Die Beiträge sind am Einkommen orientiert und werden paritätisch, also jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, getragen. Die Arbeitnehmerkosten für die oben genannten Versicherungen betragen in etwa 8% vom Bruttolohn.

Zusätzliche Informationen finden Sie beim Schweizer Bundesamt für Sozialversicherungen

Krankenversicherung

Während also bei einem Unfall die Sozialversicherung die Kosten übernimmt, benötigen Sie für Arzt- und Medikamentenleistungen im Krankheitsfall eine eigene, private Krankenversicherung. Die Prämien können je nach Krankenkasse stark variieren. Bei einem Durchschnittsgehalt von monatlich 6.000 Schweizer Franken sollte man mit ca. 300-350 CHF für die Krankenversicherung rechnen.

Bei der Auswahl der Versicherung sollte insbesondere auf den „Eigenanteil/Selbstbehalt“ geachtet werden. Die Selbstbeteiligung/Selbstbehalt (nennt sich in der Schweiz „Franchise“) kann bei Behandlungen bis zu 1000 Franken jährlich betragen. Wer bereit ist, im Krankheitsfall eine höhere Franchise zu zahlen, kann eine günstige Versicherung im Bereich 200 CHF monatlich finden.

Unser Schweizer Partner arbeitet mit einem unabhängigen Versicherungsberater zusammen. Dieses Beratungsservice steht unseren Bewerbern, auf freiwilliger Basis, kostenlos zur Verfügung.

Zusätzliche Informationen finden Sie im Versicherungsvergleich oder unter https://www.ch.ch/de/krankenkasse/

Pensionskasse

In der Schweiz besteht die Altersvorsorge aus drei Säulen.

Staatliche Vorsorge

Die erste (obligatorische) Säule besteht aus der Altersversicherung (AHV-Rente, Teil der Sozialversicherung). Mit ihr soll ein minimales, grundkostendeckendes Einkommen sichergestellt werden, wenn Sie das Rentenalter erreicht wird.

Berufliche Vorsorge

Die berufliche Vorsorge, auch Pensionskasse oder BVG genannt, ist für die meisten erwerbstätigen Menschen obligatorisch. Sie ergänzt die AHV-Rente und soll ermöglichen, auch nach der Pensionierung einen angemessenen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Diese ist altersabhängig und beträgt ca. 5-6% vom Bruttolohn. Bei staatlicher und beruflicher Vorsorge übernehmen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 50% der Kosten.

Dritte Säule

Es handelt sich um eine individuelle und private, freiwillige Versicherung.

Zusätzliche Informationen unter Pensionierung & Altersvorsorge.

Steuern

Wieviel Steuern zahlt ein Durchschnittsbürger in der Schweiz? Diese Frage lässt sich nicht so leicht beantworten. In der Schweiz gibt es nämlich keine einheitliche Steuerbelastung. Sowohl der Bund, die Kantone und Gemeinden erheben Steuer. Ausländer, die sich beruflich in der Schweiz aufhalten, erhalten in den ersten fünf Jahren die Aufenthaltsbewilligung B. Dies bedeutet, dass die Einkommenssteuer (in diesem Fall genannt Quellensteuer), direkt vom Arbeitgeber abgeführt wird. Schweizer Bürger sowie Ausländer, die nach fünf bis zehn Jahren eine Niederlassungsbewilligung (Aufenthaltsbewilligung C) erhalten, müssen im Gegensatz dazu die Steuern erst zum Ende des Jahres bezahlen.

siehe auch https://www.ecotca.ch/news/einkommensteuererklaerung-schweiz-ausweis-b

 

Einordnung der Steuer

Das Schweizer Steuersystem zeichnet sich durch eine hohe Steuerautonomie der Kantone aus. Einkommensbezieher müssen ihr Einkommen im Kanton, in der Gemeinde und beim Bund (direkte Bundessteuer) versteuern. Trotz dieses Dreifach-Zugriffs liegen die durchschnittlichen Steuersätze weit unter jenen von z.B. Deutschland oder Österreich. 2022 lag der Einkommenssteuersatz in Neuenburg am höchsten, am niedrigsten war er hingegen im Kanton Zug.

 

Was bedeutet das für Sie konkret?

Ein Single ohne Kinder muss durchschnittlich in etwa 15-17% vom Bruttolohn abziehen. Für Familien mit Kinder senkt sich die Steuerbelastung oft auf unter 10%. Zum Vergleich – die Besteuerung in den OECD-Ländern liegt zum Vergleich durchschnittlich bei 35%!

Zusätzliche Informationen unter https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/quellensteuer/fachinformationen/kantonale-steuerverwaltungen.html

 

Grenzgänger bzw. Arbeiten in der Schweiz, Wohnsitz in Österreich bzw. Deutschland – geht das?

Prinzipiell ist das natürlich möglich. Dafür gibt es in den Grenzgebieten auch bestimmte Regelungen. Grundsätzlich unterliegt das Steuer-Prozedere für in der Schweiz arbeitende Grenzgänger dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und der Schweiz. Demzufolge haben Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und in Österreich wohnen, in der Schweiz eine Quellensteuer zu zahlen, die je nach Kanton bzw. Gemeinde verschieden hoch ausfällt. Diese wird von den Schweizer Betrieben einbehalten und an Kanton/Gemeinde gezahlt. Darüber hinaus zahlen die Grenzgänger Einkommensteuer in ihrem Wohnsitzland Österreich. Die in der Schweiz entrichtete Quellensteuer wird aber bei der Berechnung der Einkommenssteuer in Österreich angerechnet.

Was passiert aber, wenn Sie außerhalb dieser Grenzgebiete wohnen? Maßgeblich ist dabei immer der Lebensmittelpunkt, welcher prinzipiell dort angenommen wird, wo man den Wohnsitz begründet. Haben Sie den Lebensmittelpunkt in Österreich, so gilt ähnliches wie bei den Grenzgängern.

Damit Sie in so einem Fall nicht doppelt besteuert werden, gibt es besondere Regelungen – sogenannte Doppel­be­steuer­ungs­ab­kommen. Damit senken Sie Ihre Lebenskosten, es hat jedoch auch zur Folge, dass Sie für Ihr hohes Einkommen in der Schweiz auch hohe Steuern in Österreich bezahlen müssen. Bereits in der Schweiz bezahlte Steuern werden Ihnen dabei angerechnet. Steuerlich sparsamer ist es, den Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz in der Schweiz zu begründen und somit der Finanzbehörde in Deutschland oder Österreich keinen Grund für eine unangenehme Nachversteuerung zu geben.

Wir empfehlen in diesen Fällen Ihre Steuerberatung zu kontaktieren, um individuelle Detailfragen mit einem Spezialisten im Vorfeld abzuklären!

Zusätzliche Informationen für Österreich: 

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/Grenzueberschreitende_Arbeitsverhaeltnisse.html

https://www.b-quadrat.at/spezialgebiete/grenzgaenger/informationen-fuer-neue-grenzgaenger-in-die-schweiz-oder-liechtenstein/grenzgaenger-steuer/

Für Deutschland finden Sie die besten Tipps unter https://www.auswandern-handbuch.de/in-der-schweiz-arbeiten-in-deutschland-wohnen/

 

Beispiele Gehalt bei Lebensmittelpunkt Schweiz

Kanton Aargau: Dipl. Pflegefachfrau Vollzeit (42h/Woche), 40 Jahre, ledig, keine Kinder, Monatslohn brutto CHF 7.200. Nach Abzug von Sozialversicherung, Pensionskasse und Steuern bleiben in etwa CHF 5.465

Kanton Zürich: MTRA Vollzeit (42h/Woche), Ausbildung erst kürzlich erfolgreich abgeschlossen, 30 Jahre, ledig, keine Kinder, Monatslohn brutto CHF 5.800. Nach Abzug von Sozialversicherung, Pensionskasse und Steuern bleiben in etwa CHF 4.645

Zusätzliche Detailaufstellungen finden Sie unter “Beispielrechnung monatliche Einnahmen und Ausgaben”. Vorwiegend gilt: Sie bezahlen Ihre Steuern für das ganze Jahr in der Gemeinde, in der Sie am 31. Dezember wohnen.

Hier finden Sie einen Lohnrechner Schweiz zur Übersicht. Details zur Steuerberechnung finden Sie auch bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Wohnen

In der Schweiz gibt es große regionale Unterschiede, so sind die Mietkosten am Stadtrand großer Städte deutlich günstiger. Der Durchschnittsbürger zahlt für die Wohnung 1.300 Schweizer Franken monatlich. Am teuersten ist der Kanton Zug mit 1.740 Franken, im Kanton Jura wird durchschnittlich nur die Hälfte gezahlt. Im Aargau kostet die Miete für eine 2 Zimmer Wohnung ca. CHF 800 – 1000. Oft teilen sich mehrere Mitbewohner auch eine größere Wohnung in einer Wohngemeinschaft. In den meisten Städten sind die Wohnungspreise am Stadtrand günstiger. Allerdings braucht es auch hier Beratung, in welchen Stadtteilen das Preisniveau vernünftig ist.

Auch mit diesen Infos versorgt Sie unser Schweizer Partner!

Alternativen: Teilweise stehen Personalwohnungen je nach Ausstattung für ca. CHF 500 – 700+ pro Monat zur Verfügung.

Zusätzliche Informationen zum Thema Wohnen in der Schweiz findet man unter https://www.hev-schweiz.ch/vermieten/statistiken/mietpreise/durchschnittliche-mietpreise/ oder https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/bevoelkerung/migration-integration/integrationindikatoren/alle-indikatoren/wohnen/mietpreis-quadratmeter.html

Öffentlicher Verkehr

In der Schweiz sind die Züge pünktlich, sicher und komfortabel. Es ist daher zu empfehlen auf die öffentlichen Verkehrsmittel zu setzen. Wir gehen davon aus, dass in der Stadt kein Auto gebraucht wird. Mit einer Monatskarte kann für ca. CHF 60 unlimitiert in der Stadt gefahren werden kann. Weiterhin benutzen viele Schweizer das sog. Halbtax. Diese reduziert den Preis bei jeder Zugfahrt um 50 %. Sie kostet CHF 185 im Jahr (Stand 2023) für Vollzahler.

Zusätzliche Informationen zu den Öffis in der Schweiz https://www.ansiedlung-schweiz.ch/die-schweiz/verkehr-und-mobilitaet/ oder https://www.myswitzerland.com/de-at/planung/transport-aufenthalt/tickets-public-transportation/

Kosten Lebenserhaltung

Bei einem europäischen Vergleich des Preisniveaus für Nahrungsmittel und Getränke im Jahr 2021 zeigte sich, dass man in der Schweiz am meisten für Lebensmittel zahlen musste. Danach folgten Norwegen und Island, mit Luxemburg auf Rang vier der erste EU-Mitgliedstaat. Da aber auch die Lebensmittelpreise in Österreich um 7% über dem EU Durchschnitt liegen und 2023 weiter anzogen, kann man sagen, dass Lebensmittel in der Schweiz in etwa 10-15% % mehr kosten als in Österreich (gegenüber Deutschland kann man mit ca. +20% rechnen).

Migros und Coop sind die großen Ketten in der Schweiz und nicht immer günstig. Allerdings eröffnen auch in der Schweiz immer mehr Discounter wie Aldi (Hofer in Österreich) und Lidl Filialen, welche die bisherigen Marktführer preislich stark unter Druck setzen. Das führt zu teilweise sinkenden Preisen.

Für einen Kinoabend zahlt man bis zu 25 CHF. Eine Pizza im Restaurant gibt es ab ca. 17 CHF. Für einen durchschnittlichen Restaurantbesuch in der Schweiz sollte man pro Person schon mal 50 CHF einplanen. Trinkgelder sind im Preis inbegriffen.

Zusätzliche Informationen 

https://www.schweizerbauer.ch/markt–preise/marktmeldungen/nahrungsmittel-preisunterschiede-zum-ausland-sind-betraechtlich–15555.html

https://www.schweizerdeutsch-lernen.ch/blog/lebenserhaltungskosten-schweiz/

Beispielrechnung monatliche Einnahmen und Ausgaben

Hier finden Sie eine grobe Aufstellung Ihres möglichen monatlichen Haushaltsnettoeinkommen als Einzelperson.

Dieses kann natürlich je nach Lohn und Nebenausgaben entsprechend variieren und soll nur einen ungefähren Anhaltspunkt (Stand Januar 2023) darstellen. Wir bewegen uns hier bei der Lohnannahme im unteren bis durchschnittlichen Bereich der Einkommensskala.

Im Jahr 2021 erhielt man für einen Euro durchschnittlich etwa 1,07 Schweizer Franken. Der aktuelle Kurs zu Jahresbeginn 2023 war EUR/CHF 1,01.

 

Beispielrechung monatliche Einnahmen

Pflegefachperson brutto

CHF  6.800  (42h/Woche, ohne Zulagen)

minus Abzüge 24%

CHF  1.662  (45 Jahre, Aargau)

Netto

CHF  5.138

Beispielrechung monatliche Ausgaben

Alternativmöglichkeit Miete: Für eine Personalwohnung beim Krankenhaus (sofern verfügbar) müssen Sie mit ca. CHF 400-700 rechnen.

Miete

CHF  1.000

(Stadtrand, 2 Zimmer)

Krankenkasse

CHF     300

Haushaltsversicherung

CHF       30

Strom/Heizung

Internet/Festnetz/TV

Mobiltelefon inkl. Datentarif

Öffentl. Transportmittel

Lebensmittel 

Restaurant 1x/Woche

Sonstiges

Ausgaben gesamt 

CHF       80

CHF     100 

CHF       30 

CHF     185

CHF     450

CHF     160

CHF     200

CHF  2.535

Es stehen Ihnen lt. dieser simplen Einnahmen / Ausgabenrechnung in etwa CHF 2.603 / Monat zur freien Verfügung. Aber natürlich sind gerade Ausgaben wie Lebensmittel, Restaurantbesuche, Sonstiges sehr personenbezogen und bedürfen Ihrer individuellen Festlegung! Sind Sie z.B. auch lieber individuell mit Ihrem Auto mobil, entstehen natürlich weitere zusätzliche Kosten.

Achtung:

Diese Aufstellung dient selbstverständlich nur zu einem ersten Überblick und ist einer individuellen Aufstellung zu unterziehen! Aktuelle Teuerungsraten sind zu berücksichtigen.

 

Was Ihnen übrig bleibt

Wenn Sie hier auch noch das meist übliche (aber freiwillige!) 13. Gehalt inkludieren, ergibt sich folgende Berechnung:

CHF 2.603 x 12 + 5.138 (13.Gehalt netto) = CHF 36.374 p.a. oder ca. EUR 36.014 p.a.

zur freien Verfügung (bei Annahme Umrechnungsfaktor 1,01).

Das bedeutet, es bleiben Ihnen insgesamt ca. EUR 3.001 pro Monat (EUR 36.014 / 12) über! Die Umrechnungsrate EUR/CHF lag im Januar 2023 bei 1,01.

Hier empfehlen wir gerade in den ersten Monaten eine entsprechende Ausgabenaufstellung (Haushaltsbuch) zu führen, um speziell zu Beginn einen guten Überblick über Ihre Finanzen zu bewahren.

Beispielrechnung monatliche Einnahmen und Ausgaben

Hier finden Sie eine grobe Aufstellung Ihres möglichen monatlichen Haushaltsnettoeinkommen als Einzelperson. Dieses kann natürlich je nach Lohn und Nebenausgaben entsprechend variieren und soll nur einen ungefähren Anhaltspunkt (Stand Januar 2023) darstellen.

Wir bewegen uns hier bei der Lohnannahme im unteren bis durchschnittlichen Bereich der Einkommensskala.

Im Jahr 2021 erhielt man für einen Euro durchschnittlich etwa 1,07 Schweizer Franken. Der aktuelle Kurs zu Jahresbeginn 2023 war EUR/CHF 1,01.

 

Beispielrechung monatliche Einnahmen

Pflegefachperson

CHF  6.800  

(ohne Zulagen)

Abzüge 24%

CHF  1.662  

(45 Jahre, Aargau)

Netto

CHF  5.138

Beispielrechung monatliche Ausgaben

Alternativmöglichkeit Miete: Für eine Personalwohnung beim Krankenhaus (sofern verfügbar) müssen Sie mit ca. CHF 400-700 rechnen.

Miete

CHF  1.000

(Stadtrand, 2 Zimmer)

Krankenkasse

CHF     300

Haushaltsversicherung

CHF       30

Strom/Heizung

Internet/Festnetz/TV

Mobil inkl. Datentarif

Öffentl. Transport

Lebensmittel 

Restaurant 1x/Woche

Sonstiges

Ausgaben gesamt 

CHF       80

CHF     100 

CHF       30 

CHF     185

CHF     450

CHF     160

CHF     200

CHF  2.535

Es stehen Ihnen lt. dieser simplen Einnahmen / Ausgabenrechnung in etwa CHF 2.603 / Monat zur freien Verfügung. Aber natürlich sind gerade Ausgaben wie Lebensmittel, Restaurantbesuche, Sonstiges sehr personenbezogen und bedürfen Ihrer individuellen Festlegung! Sind Sie z.B. auch lieber individuell mit Ihrem Auto mobil, entstehen natürlich weitere zusätzliche Kosten.

Achtung:

Diese Aufstellung dient selbstverständlich nur zu einem ersten Überblick und ist einer individuellen Aufstellung zu unterziehen! Aktuelle Teuerungsraten sind zu berücksichtigen.

 

Was Ihnen übrig bleibt

Wenn Sie hier auch noch das meist übliche (aber freiwillige!) 13. Gehalt inkludieren, ergibt sich folgende Berechnung:

CHF 2.603 x 12 + 5.138 (13.Gehalt netto) = CHF 36.374 p.a. oder ca. EUR 36.014 p.a.

zur freien Verfügung (bei Annahme Umrechnungsfaktor 1,01).

Das bedeutet, es bleiben Ihnen insgesamt ca. EUR 3.001 pro Monat (EUR 36.014 / 12) über! Die Umrechnungsrate EUR/CHF lag im Januar 2023 bei 1,01.

Hier empfehlen wir gerade in den ersten Monaten eine entsprechende Ausgabenaufstellung (Haushaltsbuch) zu führen, um speziell zu Beginn einen guten Überblick über Ihre Finanzen zu bewahren.

Vorteile der Stellensuche über eine Agentur

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser umfangreichen Zusammenfassung einen guten, umfassenden Überblick geben konnten! Da dies mit umfangreicher Recherchearbeit verbunden war, würden wir uns freuen, wenn Sie uns Ihr Vertrauen schenken und diesen Weg gemeinsam mit uns gehen.

Aber natürlich können Sie jetzt auch losstarten und sich direkt bei den Häusern bewerben. Wenn Sie allerdings zuvor noch nie in der Schweiz gearbeitet haben und es sich um Ihre erste Direktbewerbung dort handelt, raten wir Ihnen davon eindringlich ab. Unsere Erfahrung zeigt, dass Ihnen die HR Abteilungen in den Häusern so gut wie keine Unterstützung bieten und Ihnen daraus üblicherweise Nachteile in vielerlei Hinsicht (Gehalt, Wohnungsmiete, Versicherungen, etc.) entstehen können. Oft zeigen sich diese Auswirkungen dann leider erst im Rückblick.

 

Wir unterstützen Sie wo immer es notwendig ist

Daher ist es Ihnen sehr wahrscheinlich eine große Hilfe, wenn Ihnen meine Schweizer Partner zu jedem Zeitpunkt Ihrer Bewerbung mit Rat und Tat zur Seite stehen und Sie bei Ihrem Vorhaben, eine gutdotierte Arbeitsstelle in der Schweiz zu finden, umfassend unterstützen.

Das beginnt beim telefonischen Erstgespräch mit unseren Schweiz-Spezialisten, wo wir Ihnen im Anschluss die weitere Vorgehensweise schon sehr gut skizzieren können und die nächsten Schritte gemeinsam festlegen.

Wir werfen auch einen Blick auf Ihre Bewerbungsunterlagen und überarbeiten diese gemeinsam mit Ihnen, wenn nötig. Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch beim behördlichen Berufsanerkennungsverfahren die nötige Unterstützung. Auch wenn Sie die endgültige Einreichung beim SRK schlussendlich persönlich in Ihrem Namen durchführen müssen.

Je nach Ihrem Zeithorizont, stellen wir Ihre Person in der Zwischenzeit aber auch schon parallel bei passenden Klinken und Gesundheitseinrichtungen vor. Manchmal suchen die Kliniken auch verdeckt und passende offene Positionen in den nächsten Wochen und Monaten ergeben sich erst im persönlichen Gespräch mit unseren Auftraggebern.

Gemeinsam mit Ihnen koordinieren wir dann auch alle Termine für Schnupper- und Vorstellungstage.
Wir kennen unsere Auftraggeber gut und bereiten Sie auch gerne für diese Gespräche sowie auch auf etwaige Gehaltsverhandlungen im Anschluss bestens vor. Bei Bedarf organisieren wir für Sie hier auch Anreise und Nächtigung unter Berücksichtigung Ihres finanziellen Budgets.

 

Wir erleichtern Ihnen die Entscheidungsfindung

So sind wir Ihnen bei allen Anliegen ein kompetenter Ansprechpartner, der stets gut für Sie erreichbar ist! Wenn Sie mehrere Angebote erhalten haben, bieten wir Ihnen gerne an, diese gemeinsam zu besprechen, um Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Es besteht auch die Möglichkeit, mit Personen Kontakt aufzunehmen, die bereits in den vergangenen Jahren erfolgreich durch unseren Schweizer Partner vermittelt wurden.

 

Wir sind auch nach Vertragsunterzeichnung für Sie da

Als besonderes Service erhalten Sie von unserem Schweizer Partner auch Beratung bei der Wohnungssuche (manchmal sind auch Personalwohnungen möglich), in Versicherungsfragen (Kranken-, Haushaltversicherung, etc.), bei notwendigen Behördenwegen (auch online, sofern möglich) und allen anderen Fragestellungen zwischen der Zeit nach Unterschrift auf dem Dienstvertrag und Ihrem endgültigen Starttermin.

Selbstverständlich sind unsere KollegInnen vor Ort auch nach Ihrer Anstellung gerne Ihr kompetenter Kontakt für Ihre weiteren Schritte in der Schweiz.

 

Was kostet mich denn eigentlich so eine Vermittlung über eine Agentur eigentlich?

Es entstehen Ihnen für all diese Leistungen keine Agenturkosten! Wir verrechnen unsere Honorare ausschließlich direkt mit unseren Vertragspartnern. Dies sind Universitätsspitäler, Krankenhäuser, Rehazentren und andere Gesundheitseinrichtungen des Schweizer Gesundheitssystems.

Offene Fragen?

Mein Name ist Roman Spicl und ich stehe Ihnen mit meiner Firma „spicl coaching & consulting“ für ein Vorgespräch unter der österreichischen Mobilnummer +43 699 1731 8473 bzw. unter E-Mail roman@spicl.at oder spicl@aristid.at gerne zur Verfügung!

Wenn Sie sich für das Arbeiten bzw. für eine Bewerbung in der Schweiz entschieden haben, freuen wir uns auf die Übermittlung Ihrer Bewerbungsunterlagen (wie oben beschrieben) per E-Mail oder direkt auf unsere Bewerbungsplattform via Stellenausschreibung. Die Unterlagen werden nach einer Erstprüfung unmittelbar an unseren Schweizer Partner weitergeleitet.

Wenn Sie noch unsicher sind und noch offene Fragen gerne direkt telefonisch mit mir abklären wollen – rufen Sie mich einfach an. Für längere Gespräche ist eine vorherige Terminvereinbarung per E-Mail, SMS oder WhatsApp sinnvoll. Ich rufe Sie dann auch gerne zurück oder wir vereinbaren einen Videocall. Nach vorheriger Vereinbarung bin ich auch abends bzw. außerhalb der üblichen Geschäftszeiten für ein Gespräch erreichbar.

Selbstverständlich können Sie mir Ihre Anliegen aber auch per E-Mail, WhatsApp, SMS übermitteln.

Alles Gute und viel Erfolg für den Bewerbungsprozess sowie für Ihre neuen beruflichen Aufgaben in der Schweiz!

Sie wollen alle Punkte gesammelt und übersichtlich als Broschüre im pdf Format erhalten?

Schicken Sie uns einfach unter roman@spicl.at ein kurzes Feedback und fordern Sie die Informationsbroschüre an!